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244 I Nr 1a StGB Fall

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Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs - eine

Ausführungen zu § 244 I Nr. 1a StGB! B. Raub mit sonstigen Werkzeugen oder Mitteln (§ 250 I Nr. 1 b StGB) I. Objektiver Tatbestand: Beisichführen eines sonstigen Werkzeuges oder Mittels. Die gesetzliche Formulierung entspricht grundsätzlich derjenigen in § 244 I Nr. 1b StGB, so dass die dortigen Ausführungen entsprechend gelten. Zu beachten ist im Zusammenhang mit § 25 § 243 I Nr. 1 StGB, der eine bloße Strafzumessungsvorschrift darstellt). E. Schwerer Bandendiebstahl (§ 244a StGB) § 244a StGB betrifft die Fälle, in denen eines der Regelbeispiele des § 243 I S.2 StGB oder die Tatbestände des § 244 I Nr. 1 und Nr. 3 StGB im Wege des Bandendiebstahls erfüllt sind. § 244a StGB stellt ein Verbrechen dar, so dass auch § 30 StGB zur Anwendung kommt I. Strafbarkeit nach §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Alt. 2, lit. b, Nr. 2, Nr. 3, 22 StGB Hinweis: § 244 ist zwingend vor § 243 StGB zu prüfen, da letztere Norm eine Strafrahmenverschiebung bewirkt, die nur Relevanz entfaltet, wenn der betroffene Strafrah-men (nämlich der des Grunddelikts) überhaupt als Rechts-folge eintritt. Dies ist nicht der Fall, wenn der Strafrah

Was unterscheidet den Qualifikationstatbestand des Diebstahls mit Waffen gem. § 244 I Nr. 1a StGB von einem einfachen Diebstahl nach § 242 StGB? Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, macht sich nach § 242 StGB des Diebstahls strafbar a) § 244 Nr. 1a StGB aa) Waffen Waffen sind Gegenstände, die nach ihrer bestimmungsgemäßen Art als Angriffs- oder Verteidigungsmittel gegen Menschen eingesetzt werden können

Tatbestand. § 242 I StGB (Grunddelikt, obj. und subj. Tatbestand) § 244 I StGB (Qualifikation) Objektiver Tatbestand. Nr. 1a. Beisichführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs. Nr. 1b. Beisichführen eines sonstigen Werkzeugs oder Mittels (mit Verwendungsabsicht, siehe subj. Tb) Nr. 2 bisher Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 244 Abs. 1 StGB a.F.) - nunmehr Hochstufung zum Verbrechen für diese Form des Einbruchs kein minderschwerer Fall mehr möglic

Die herrschende Lehre vertritt dagegen, dass eine Bestrafung gemäß den § 244 I Nr. 1b bzw. § 250 I Nr. 1b StGB aufgrund des hohen Strafrahmens nicht angezeigt sei, da in solchen Fällen eine Täuschung im Vordergrund stehe, nicht jedoch die Nötigung. Die Scheinwaffe wäre nach dieser Theorie in den genannten Fällen demnach nicht erfasst I, 224 I Nr.1 Alt. 1 und 5, 25 I Alt.2 StGB A könnte sich durch das Austauschen des Medikaments mit dem Gift wegen gefährlicher Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft gemäß §§ 223 I, 224 I Nr.1 und 5, 25 I Alt.2 StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) objektiver Tatbestan StGB ist ein Offizialdelikt, d.h. es wird von Amts wegen verfolgt, ausnahms-weise ist gem. § 247 StGB, § 248a StGB ein Strafantrag erforderlich, der jedoch im Fall des § 248a StGB durch die Bejahung des besonderen öf-fentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ersetzt werden kann. Qualifikationstatbestände des § 242 StGB sind § 244 § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist ein Qualifikationstatbestand zum einfachen Diebstahl. Im Falle der Nr. 1a oder 1b muss das Werkzeug, die Waffe oder das Mittel zwischen Versuchsbeginn und Vollendung der Wegnahme bei sich geführt werden. Wenn also die Waffe oder das Werkzeug nur auf der Fahrt zum Tatort oder bei Verlassen des Tatorts bei der Flucht bei sich geführt wird, liegt kein Diebstahl mit.

(2) Der Versuch ist strafbar. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. (4) Betrifft der Wohnungseinbruchdiebstahl nach Absatz 1 Nummer 3 eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren dient es den Insassen zur Unterkunft und ist Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Ausreichend hierfür ist, wenn die Übernachtung im Wohnmobil oder Wohnwagen im Rahmen einer Urlaubsreise stattfindet. Nicht erforderlich ist, dass die bewegliche Unterkunft dauerhaft genutzt wird § 244 Abs. 1 Nr. 1b vor, da dem Täter hinsichtlich Nr. 1a der Vorsatz fehlt und Nr. 1b auch objektiv gefährliche Werkzeuge erfassen kann. • Der Täter hält ein objektiv ungefährliches Tatmittel irrig für gefährlich. • Der Täter hat erneut § 244 Abs. 1 Nr. 1b verwirklicht. Der Irrtum über die Gefährlichkeit ist ein unbeachtlicher. Joecks, Studienkommentar StGB, § 244 Rn. 15]. Gegen die zweite Ansicht kann man dabei einwenden, dass die Einbeziehung einer subjektiven Komponente erst in § 244 I Nr. 1 b eine Rolle spielt. Im Rahmen von Nr. 1 a wird eine solche gerade nicht zur Voraussetzung der Strafbarkeit gemacht [vgl. Joecks, Studienkommentar StGB, § 244 Rn. 15] Wohnungsbegriff des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB: Darunter fallen alle Wohnungen, die nicht dauerhaft als Privatwohnungen benutzt werden, was zum Beispiel bei selten benutzten Ferienhäusern oder kaum genutzten Zweitwohnungen der Fall sein dürfte. Dazu gehören auch Wohnwagen, Hausboote und Wohnmobile, wenn sie nicht dauerhaft zu Wohnzwecken benutzt werden, sowie Mischformen. Diesbezüglich wird.

§ 244 StGB Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl

I Nr. 1 StGB), kann hierin zwar gleichzeitig das unmittelbare Ansetzen zur Wegnahme liegen, dies muss aber nicht zwingend der Fall sein. 10 / 28 Konversatorium Strafrecht BT II Fall 2 4. Rechtswidrigkeit und 5. Schuld 6. Kein Rücktritt, § 24 StGB • fehlgeschlagener Versuch = wenn der Täter annimmt, dass er den tatbestandlichen Erfolg nicht mehr o. nicht ohne wesentliche Zäsur. a) mit Waffe / gefährlichem Werkzeug (§ 244 Abs.1 Nr. 1) oder b) als Wohnungseinbruch (§ 244 Abs.1 Nr. 3) oder c) als schwerer Diebstahl (eine der Varianten aus § 243 Abs.1 Satz 2). II. Prüfungsaufbau: In einer Klausur lautet die Überschrift über der Prüfung z.B.: Strafbarkeit des X gem. §§ 242, 243 I Nr.2 , 244a StGB Der Aufbau: 1. § 244 I Nr. 1 StGB: Diebstahl mit Waffenbzw. anderen gefährlichen Werkzeugen - Waffe (Nr. 1a): Gegenstand, der nach der Art seiner Anfertigung geeignet und schon hiernach oder nach allgemeiner Verkehrsanschauung dazu bestimmt ist, durch seinen üblichen GebrauchMenschen durch seine mechanische oder chemische Wirkung körperli ch zu verletzen (= Waffe im technischen Sinn). Nach Ansicht des. § 244 StGB - Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1. einen Diebstahl begeht, bei dem er... (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3 ist die. Der sogenannte Wohnungseinbruchsdiebstahl - gesetzlich geregelt in § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB - ist ein Sonderfall des klassischen Diebstahls im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch

Jenna-Louise Coleman

Schema zum schweren Diebstahl, § 244 StGB iurastudent

Das Taschenmesser als anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a 2. Alt. StGB Besprechung von BGH, Beschluss vom 3.6.2008 - 3 StR 246/07 = HRRS 2008 Nr. 648. Wissenschaftlicher Mitarbeiter Dr. Peter Kasiske, München . I. Problemaufriss . Seit seiner Einführung durch das 6. StrRG im Jahr 1998 ist die Auslegung des § 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB heftig. - § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB: hinterlistiger Überfall der A auf O - § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB: Lebensgefährlichkeit der Attacke der A auf O - § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Meinungsstreit um Glied des Körper Nach § 244 Absatz 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) hat das Gesetz bisher einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu 10 Jahren für einen Wohnungseinbruchdiebstahl vorgesehen zur Entscheidung vorgelegter Fall (BGH NStZ 2008, 280), der erheblichen Anlass zur Diskussion bietet. 1 Neben bekann-ten Problemen des Mordtatbestandes und aus dem Bereich der Eigentumsdelikte sind dabei besonders Fragen der (suk-zessiven) Tatbeteiligung zu diskutieren. Darüber hinaus schildert der Sachverhalt einen Fall des sog. Schwarztanken Aufgabe 1: Strafbarkeit des V und S nach dem StGB Tatkomplex 1: Feuerzeuge A. Strafbarkeit des V gem. § 242 I StGB (Einstecken der Feuerzeuge in die Tasche) Der V könnte sich wegen Diebstahls gem. § 242 I StGB zum Nachteil des G strafbar gemacht haben, indem er drei Feuerzeuge in die Tragetasche steckte. I. Tatbestandsmäßigkeit Es müssten die objektiven und subjektiven Voraussetzungen.

Ein Taschenmesser mit einer Klinge von 6cm (sog. Schweizer Offiziersmesser) ist ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 244 StGB. Wird es bei einem Diebstahl mitgeführt, so kommt eine Verrteilung wegen Diebstahls mit Waffen gem. § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB jedenfalls in betracht Aktuell ordnet § 244 Absatz 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) für Wohnungseinbruchsdiebstahl einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren an, in minder schweren Fällen eine Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Nach dem Wunsch der Bundesregierung soll die Vorschrift nun um eine weitere Qualifikation ergänzt werden, welche neben den gewöhnlichen Wohnungseinbruchsdiebstahl. 240 StGB) und wegen Bedrohung (§ 241 Abs. 1 StGB) ist gegeben, tritt aber hinter dem schweren Raub bzw. hinter der schweren räuberischen Erpressung zurück (Gesetzeskonkurrenz). Dasselbe gilt für den schweren Diebstahl (§§ 242, 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB), wenn man hier eine Wegnahme bejaht ser kann im konkreten Fall, etwa durch Beibringung in übermäßig großer Men-ge, durchaus erhebliche Gesundheits-schäden verursachen. Letztlich eignet sich wohl jeder Stoff dazu, die Gesund-heit zu beeinträchtigen. Es kommt al-lein auf die konkrete Art der Verwen-dung an. Das darf bei der Auslegung von § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht un Die Tat ist ein Verbrechen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

Diebstahl mit Waffen - Anwalt Strafrecht aus Berlin berät Si

Die Definition des gefährlichen Werkzeugs in § 224 I Nr. 2 StGB stellt entscheidend auf dessen konkrete Verwendung ab, Deswegen lässt sie sich auf §§ 250 I Nr. 1a; 244 I Nr. 1a; 113 II 2 Nr. 1 StGB nicht übertragen, da in diesen Vorschriften nur das Beisichführen des Werkzeugs und keine Verwendung gefordert wird. Deshalb ist bei diesen Normen auch sehr streitig, wie der Begriff des gefährlichen Werkzeugs dort auszulegen ist. § 250 II Nr. 1 StGB erfordert jedoch - ebenso wie § 224. (vgl. § 244 I Nr. 1a StGB): - (Sonstiges) Werkzeug oder Mittel: Gegenstand, der sich zwar zur Anwendung von Gewalt oder Drohung eignet, der aber (nach seiner objektiven Beschaffenheit oder der Art seiner geplanten Verwendung) nicht geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzu-fügen. - Sonderproblem: Hierunter fallen auch . Scheinwaffents nach ihrem äußerlichen Erscheinungsbild. Leitsatz: 1. Ein Butterfly-Messer ist ein gefährliches Werkzeug im Sinn von § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB. 2. Zum Begriff des Beisichführens im Sinn von § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a.

Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl

  1. destens teilweise künstlichen Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens Unbefugter umgeben.
  2. Strukturen und Schemata des Strafrechts. Prüfungsaufbau, Definitionen und Gesetzestexte: Schwerer Bandendiebstahl, § 244a StGB. Von Jan Knupper
  3. ena sine lege - ebenso § 1 StGB). Daraus folgen mehrere Einzelprinzipien: (1) Analogieverbot (in malam partem - nullum crimen sine lege stricta) (2) Rückwirkungsverbot (nullum crimen sine lege praevia) (3) Bestimmtheitsgebot (nullum crimen sine lege certa) (4) Schriftlichkeitsgebot (nullum crimen sine lege scripta
  4. us) 2. Subjektiver TB II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Strafzumessung Und hier dann den § 243 prüfen. Ergebniss wäre dann: Strafbar wegen Diebstahls im besonders schweren Fall gem. §§ 242, 243 StGB
  5. Jura Online - Problem - Gefährliches Werkzeug i.S.d. §§ 244 I Nr. 1a, 250 I Nr. 1a StGB - Seite 1 Dieses Tafelbild wurde von Nils Fock erstellt
  6. Ein Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB konsumiert regelmäßig den Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. [Es gibt die Schreibweise Konsumption und Konsumtion, wobei letztere wohl die verbreitetere ist.] Wir sollten die Antwort von Pötters/Werkmeister etwas ergänzen
  7. stahl, §§ 242 I, 244 I Nr. 3, 27 StGB, strafbar gemacht. III. EINHEITSTÄTER Da Anstiftung und Beihilfe jeweils eine vorsätzliche Haupttat voraussetzen, kann es eine Beihilfe oder eine Anstiftung zu einer Fahrlässigkeitstat nicht geben. Weil beide Teilnahmeformen weiterhin voraussetzen, dass das Bestimmen, § 26 StGB, bzw

Bei dem umschlossenen Raum handelt es sich um den Oberbegriff für all die sonst noch in § 243 I S. 2 Nr. 1 StGB aufgeführten Tatobjekte. Umschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang nicht verschlossen! Verwirklicht ist die Variante schon dann, wenn in tatsächlicher Hinsicht ein Hindernis für den Täter besteht. Abzugrenzen ist der umschlossene Raum von einem Behältnis in § 243 I S. 2 Nr. 2 StGB, das im Gegensatz zum umschlossenen Raum nicht zumindest auch dazu bestimmt ist von Menschen. 1. Objektiver Tatbestand § 244 I Nr. 2 StGB stellt den Diebstahlt innerhalb einer Bande unter Strafe. Der § 244 ist eine Qualifikation des § 242 StGB. Das geschützte Rechtsgut ist somit genau. (1) Nr. 1: Feststellungspflicht erfüllt oder (2) Nr. 2: Wartepflicht erfüllt bb) Abs. 2: Sich vom Unfallort entfernt haben ohne nachträgliche Feststellung (1) Nr. 1: nach Ablauf der Wartepflicht oder (2) Nr. 2: berechtigt oder entschuldigt 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz II. Rechtswidrigkeit III. Schuld (insbes. Zumutbarkeit) IV. Tätige Reue (§ 142 IV Das OLG Stuttgart hatte in einer Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 4 Ss 144/09 - darüber zu befinden, ob allein der Gebrauch eines 20 cm langen Schraubendrehers zum Aufbrechen von Türen oder Fenstern bereits ein Beisichführen eines gefährlichen Werkzeuges im Sinne von § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB darstellt. Einigkeit in der Rechtsprechung.. 18 Deshalb braucht weder auf die Strafzumessungsregel des § 243 I Nr. 1 (Einbruchsdiebstahl [+]) noch auf die TB-Qualifikation des § 244 I Nr. 3 (Wohnungseinbruchsdiebstahl [+]) ein-gegangen zu werden. 19 Vermögensverfügung nach hL bei § 253 StGB ebenso wie bei § 263 StGB erforderlich; aA der BGH

(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer den Diebstahl unter den in § 243 Abs. 1 Satz 2 genannten Voraussetzungen oder in den Fällen des § 244 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht Denn um den hohen Strafrahmen des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB zu rechtfertigen, sind nur diejenigen Räumlichkeiten erfasst, die zum Kernbereich der privaten Lebensführung zählen (Fischer. Lösung Fall (1) - detailliert A. § 142 I Nr. 1 StGB T könnte sich nach §§ 142 I Nr. 1 StGB wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar gemacht haben, indem er davonfuhr, ohne dem O etwaige Feststellungen zu ermöglichen. I. Tatbestand 1. objektiv Dazu müsste zunächst ein Unfall im Straßenverkehr vorliegen. Unter einem solchen versteht man ein plötzliches Ereignis im. GUTACHTEN . A. Strafbarkeit des A . 1. Tatkomplex: 1.Besuch in der Villa . I.) Strafbarkeit gemäß §§ 244 I Nr.3, 22, 23 I StGB. A könnte sich des versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls gemäß §§ 244 I Nr.3, 22, 23 I StGB schuldig gemacht haben, indem er die Villa des E betrat, um Bargeld zu stehlen

D. Wohnungseinbruchsdiebstahl gemäß §§ 244 Abs.1 Nr.3, 22 StGB, indem L mit dem Ersatzschlüssel in die Wohnung gelangt . L kann sich gemäß §§ 244 Abs.1 Nr.3, 22 StGB strafbar gemacht haben, wenn sein Tatentschluß darauf gerichtet war, mit einem falschen Schlüssel in die Wohnung der A einzudringen. 1. Nach Lackner/Kühl, a.a.O., § 243 Rdn.12, ist jeder Schlüssel falsch, den der. §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1, Nr. 1a Alt. 2 StGB (gefährliches Werkzeug) 1. Objektiver Tatbestand a) fremde bewegliche Sache b) Wegnahme c) gefährliches Werkzeug d) bei sich Führen 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz bzgl. 1. b) Zueignungsabsicht Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung & Vorsatz 3. Rechtswidrigkeit 4. Schuld (5. Strafantrag nach § 247 StGB) Author: Felix R. Lehmann. § 242 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB. BGH 4 StR 179/16, Beschluss vom 01.09.2016 (LG Essen) Änderung des Schuldspruchs; Anforderungen an die Feststellung der Zueignungsabsicht beim Diebstahl (Geldkassetten)

§ 244 Abs. 1 Nr. 1b StGB bestraft. Zusätzliche Erläuterungen: In diesem Kontext sei an den Strafrechts-Klassiker Labello-Fall aus dem Jahr 1996 erinnert, der noch vor der Strafrechtsreform im Jahre 1998 spielte. Der § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. lautete wie folgt h) Unbenannte schwere Fälle. Denk daran, dass die Abs. 1 Nr. 1 bis 7 nur Regelbeispiele sind und auch ein sonstiger, unbenannter schwerer Fall vorliegen kann. 3. Kein Ausschluss nach § 243 Abs. 2 StGB. Nach § 243 Abs. 2 StGB ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf. Wird in Fällen des Wohnungseinbruchdiebstahls nach § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB von der Statuierung minder schwerer Fälle abgesehen, so wäre es wertungswidersprüchlich, für die Qualifikation des bandenmäßig begangenen Wohnungseinbruchdiebstahls die Möglichkeit eines minder schweren Falles mit einer geringeren Strafrahmenobergrenze als bei § 244 Absatz 1 StGB vorzusehen

§ 244 1. § 244 I Nr. 1 a) a) Waffe aa) Definition aa) Berufsmäßige Waffenträger (1) Teleologische Reduktion (1) Keine teleologische Reduktion (1) Stellungnahme a) Gefährliches Werkzeug aa) Objektive Theorie bb) Subjektive Theorie aa) Differenzierende Theorie aa) Stellungnahme 1. § 244 I Nr. 1 b) a) Definition a) Scheinwaffenproblemati Dasselbe gilt für einen Fall des schweren Raubes nach Abs. 1 Nr. 1 a StGB. Darüber hinaus führt die tatsächliche Verwendung eines solchen gefährlichen Werkzeugs nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu einem (gewissermaßen ganz besonders) schweren Raub und einem nochmals erhöhten Strafrahmen. Eine entsprechende Regelung wurde im § 177 StGB auch für die sexuelle Nötigung (2016 entsprechend.

Video: Strafrecht Schemata - Diebstahl mit Waffen

Beim Diebstahl in einem besonders schweren Fall gemäß § 243 Abs. 1 S. 1 StGB handelt es sich nicht um einen qualifizierten Tatbestand wie beim Diebstahl mit Waffen, sondern um eine Strafzumessungsregel. Die Verwirklichung eines Regelbeispiels gemäß § 243 Abs. 1 S. 2 StGB führt zur widerlegbaren Vermutung, dass ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vorliegt. Diese Indizwirkung kann. aa) Der u. a. in § 292 Abs. 1 Nr. 1, § 329 Abs. 3 Nr. 6 StGB verwendete Begriff des Nachstellens erfasst das Anschleichen, Heranpirschen, Auflauern, Aufsuchen, Verfolgen, Anlocken, Fallen stellen und das Treibenlassen durch Dritte (Kinzig/Zander JA 2007, 481, 483; Valerius aaO S. 321). Im Kontext des § 238 StGB umschreibt der Begriff im Grundsatz damit zwar alle Handlungen, die darauf.

Problem - Scheinwaffe i

Fall 11 Lösungsvorschlag Teil I Erster Tatkomplex I. Strafbarkeit des M durch die Brustvergrößerung gem. §§ 223, 224 I Nr. 1, 2, 4 StGB 1. Tatbestand a) Objektiver Tatbestand des § 223 StGB aa) körperliche Misshandlung Bereits das Setzen des Schnitts stellt einen substanzverletzenden Eingriff und damit eine körperliche Misshandlung dar. Insgesamt beeinträchtigt eine Operation unter. Nichteinhalten der rechten Fahrbahn an unübersichtlichen Stellen (§ 315c Abs. 1 Nr. 2e StGB) • Wenden auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren (§ 315c Abs. 1 Nr. 2f StGB) • Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge (§ 315c Abs. 1 Nr. 2g StGB Beziehen Sie den Fall des Monats als Newsletter. Anmeldung unter www.fall-des-monats.de §§ 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB Leitsätze der Bearbeiter: 1. § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB erfasst keine Gegens- tände, bei welchen die Drohungswirkung nicht auf deren objektivem Erscheinungsbild, sondern aus-schließlich auf täuschenden Erklärungen des Tä-ters beruht. 2. Ist für einen. Jura Online - Problem - Scheinwaffe i.S.d. §§ 244 I Nr. 1b, 250 I Nr. 1b StGB - Seite 1 Dieses Tafelbild wurde von Nils Fock erstellt

Dabei ist eine Auslegung an den § 315 b I Nr. 1 und Nr. 2 StGB zu orientieren. Die Handlung des Täters muss unmittelbar auf einen Verkehrsvorgang einwirken. Durch Verwirklichung einer dieser Tatmodalitäten muss der Täter die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen. Eine solche liegt vor, wenn der Eingriff eine Steigerung der normalen Betriebsgefahr hervorgerufen hat und der. INFOPOST NR. 11 2 Allgemeiner Teil Rechtsassessor Dr. Peter Schwabenbauer 1. Tatbeteiligte, die nicht selbst Mitglieder der Bande sind, können nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden, da die Banden-mitgliedschaft besonderes persönliches Merk-mal im Sinne von § 28 Absatz 2 StGB ist. 2. Der Gehilfe, der nur zu einem versuchten Tei-lakt eines einheitlichen Geschehens Hilfe.

Waffendiebstahl § 244 StGB - Voraussetzungen und Straf

§ 243 StGB, Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 244 StGB, Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl § 244a StGB, Schwerer Bandendiebstahl § 245 StGB, Führungsaufsicht § 246 StGB, Unterschlagung § 247 StGB, Haus- und Familiendiebstahl § 248 StGB § 248a StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sache Die Waffen- und Sprengstoffentwendung in § 243 Abs.1 Nr. 7 StGB wurde im Zuge der terrorismusbedingten Gesetzgebung eingeführt. Meist werden solche Delikte von anderen Strafnormen, wie z.B. § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB verdrängt. § 243 StGB ist einschlägig, sobald eine Handfeuerwaffe, für deren Erwerb eine Erlaubnis erforderlich ist, ein Maschinengewehr oder Maschinenpistole entwendet wird Gefährliches Werkzeug 1Der Begriff des gefährlichen Werkzeugs wird im StGB in § 127 StGB und in den Qualifikationstatbeständen der §§ 177 Abs 3 Nr 1, Abs 4 Nr 1, 224 Abs 1 Nr. 2; 244 Abs 1 Nr 1a, 250 Abs 1 Nr 1a, Abs 2 Nr 1 StGB verwendet. Soweit er im Zusammenhang mit dem Begriff der Waffe gebraucht wird, ist er nach nun hM der Oberbegriff ( Lackner/Kühl StGB § 224 Rn 2 ) 2 Der.

einer Waffe im Rahmen der §§ 244 und 250 StGB, Jura 1992, 496-501 Zur Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, insbesondere bei Tötungsdelikten, Jura 2001, 55-59 Günther, Hans-Ludwig: Der Zusammenhang zwischen Raub und Todesfolge (§ 251 StGB), Festschrift für Hans Joachim Hirsch zum 70. Geburtstag, 1999, 543-553 (Zitiert: Günther, FS Hirsch) Haft, Fritjof: Grundfälle zu Diebstahl. Der Begriff des gefährlichen Werkzeugs in § 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB Eine kritische Betrachtung insbesondere in Bezug auf den Menschen als gefährliches Werkzeug und Versuch einer Neu-orientierung Inaugural-Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Rechte durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster vorgelegt. 5. Rücktritt 1 a) Kein Fehlschlag 1 aa) Gesamtbetrachtungslehre ./. Einzelakttheorie 2 bb) Kein Fehlschlag wegen subjektiver Sinnlosigkeit 2 b) Geeignete Rücktrittshandlung 3 aa) Beendeter Versuch 3 bb) Verhinderung der Vollendung 4 cc) Freiwilligkeit 4 II. Strafbarkeit des B gem. § 224 I Nr. 2, 5 durch den Stich 5 III. Strafbarkeit des A. − mehrfachen Einführens und Lagerns falschen Geldes gemäss Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB; − des gewerbsmässigen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 StGB. 2. A. wird mit einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten bestraft. Der Vollzug der Frei-heitsstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben. 3. A. wird mit einer Verbindungsbusse von 900.00 bestraft.

§ 244 StGB - Einzelnor

  1. Im vorliegenden Fall haben aber nicht alle Familienangehörigen Strafantrag gestellt bzw. war dieser verspätet, da ein Strafantrag gemäß § 77b Abs. 1 Satz 1 StGB bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen ist. Das führt dazu, dass hier kein besonders schwerer Fall nach §§ 266 Abs. 2, 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB vorliegt
  2. Nur im Fall von § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: b) Absicht der Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit: Merkmal soll Renncharakter des schnellen Fahrens erfassen. Erhöhte Geschwindigkeit alleine genügt nicht. Problem: Beweisschwierigkeiten, Fernziele, Verhältnis zur Rücksichtslosigkeit II. Rechtswidrigkeit und Schuld B. Versuchsstrafbarkeit - gem. § 315d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB.
  3. Somit fallen auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unter den Anwendungsbereich des § 203 StGB. Nur besondere Berufsgruppen sind mögliche Täter. Da es sich bei § 203 StGB um ein Sonderdelikt handelt, kommen als Täter nur besondere Berufsgruppen in Betracht. Berufsständisch der Schweigepflicht unterliegende Personengruppen gem. § 203 Abs. 1 Nr. 1-7 StGB, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte.
  4. Absatz 1 umfasst den Tatbestand der Angestelltenbestechlichkeit, während Absatz 2 die Angestelltenbestechlichkeit behandelt. Sowohl Absatz 1 als auch Absatz 2 regeln damit Fälle der Bestechung im privaten Sektor des wirtschaftlichen Wettbewerbs (anders als die §§ 332, 334 StGB, welche gesondert dargestellt werden)

Vermögensdelikt: Diebstahlsqualifikationen nach § 244 StGB

Bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl im Sinne des § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB ist das Strafmaß entsprechend erhöht. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Qualifikation zum Grundtatbestand. Hier droht sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ebenso wird entsprechend der Nummern 1 und 2 besagter Norm bestraft, wer im Rahmen des Diebstahls eine Waffe oder ein. In der Regel ist daher nach § 267 III StGB ein besonders schwerer Fall des § 267 I StGB gegeben, wenn. Nr. 1Der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt: Damit ist die wiederholte Tatbegehung als nicht nur vorübergehende Einnahmequelle gemeint. Eine Bande stellt eine Personenzusammenschließung von mindestens drei Personen zur fortgesetzten Tatbegehung dar. Nr. 2Der.

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Der BGH hat § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB verneint (BGH NStZ 2010, 572). Folge der Tathandlungen des § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB muss die Hervorrufung einer konkreten Gefahr sein (BGHSt 18, 271 = NJW 1963, 1068; NJW 1996, 329 = NZV 1996, 37; vgl. auch König, JA 2003, 818 f.) Mit seinem Urteil vom 20.09.2017 (1 StR 112/17, hier zitiert nach HRRS 2017 Nr. 1162) hat der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes nochmals klargestellt, dass Pfefferspray jedenfalls ein anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB darstellt und somit auch das Mitsichführen eines solchen Sprays bei einem Diebstahl die zitierte Qualifikation erfüllt Weiter muss für das Vorliegen einer schweren Körperverletzung eine der in § 226 Abs. 1 Nr. 1-3 StGB abschließend aufgeführten besonders schweren Verletzungsfolgen dauerhaft vorliegen. Verlust der Seh-, Hör-, Sprech- oder Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB) Der Verlust einer bestimmten Körperfunktion ist etwa die Blindheit. Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn. Voraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung, § 224 StGB. Nr. 1: durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen (P) Beigebracht. Nach h.M. ist es egal, ob das Gift (oder gesundheitsschädlicher Stoff) auf der Hautoberfläche oder im Körperinneren entfaltet. A.A. ist der Meinung, nur eine innere Entfaltung der Wirkung fällt unter Nr. 1. Ein äußerlich. Es ist aber darauf zu achten, dass sich insoweit § 315c StGB und § 315b StGB unterscheiden. In § 315c Abs. 2 StGB werden - anders als in § 315b Abs. 2 StGB - nur die Fälle des § 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB - Gefährdung de

§ 244a StGB - Schwerer Bandendiebstah

§ 145 d Abs. 1 Nr. 1 StGB I.Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Vortäuschen, da ß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei — rechtswidrige Tat (§ 11 I Nr. 5 StGB) = tatbestandsmäßige, rechtswidrige, nicht notwendigerweise schuldhafte oder strafbare Straftat auch Selbstbezichtigung wie vorgetäuscht wird, ist egal: Tatsachenbehauptungen oder Schaffen falscher. § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Abs. 1 Nr. 1 erfasst das vorzeitige Sich-Entfernen vom Unfallort und setzt eine Konstellation voraus, in der eine feststellungsbereite Person anwesend ist. § 142 Abs. 1 Nr. 2 knüpft an eine Situation an, in der keine feststellungsbereite Person anwesend ist. Aus § 142 Abs. 1 Nr. 1 ergeben sich für den Unfallbeteiligten zwei Pflichten: er muss so lange am. Paragraph 315b StGB (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er. 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder. 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf. Die durch den Bundestag nun verabschiedete Fassung des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB enthält als neues subjektives Merkmal die Formulierung um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Die höchstmögliche Geschwindigkeit ist allerdings keine feststehende Größe, sondern hängt vom konkreten Kraftfahrzeug und der konkreten (Verkehrs-, Straßen-, Wetter-, ) Situation ab.

§ 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls - dejure

Der minder schwere Fall der gefährlichen Körperverletzung sieht Strafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Bitte beachten Sie, dass sowohl die versuchte Körperverletzung als auch die versuchte gefährliche Körperverletzung strafbar sind. Welches konkrete Strafmaß für eine Körperverletzung verhängt wird, hängt von einer Vielzahl von von Faktoren ab. Für das Strafmaß sind unte Bei besonders schweren Fällen gemäß § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 bis 5 AO beträgt die Verjährungsfrist demgegenüber 10 Jahre. (Dies bestimmt § 376 Abs. 1 AO, der am 25.12.2008 in Kraft getreten ist. Die Vorschrift gilt auch für Taten, die vor dem Inkrafttreten noch nicht verjährt waren. Insbesondere können Fälle umfaßt sein, die zur Zeit der Tatbegehung noch keinem Regelbeispiel des. Strafbarkeit einer Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c Abs. 1 StGB. Straßenverkehrsgefährdung (© hykoe / fotolia.com) Um straffällig nach Paragraph 315 StGB c zu werden, müssen alle objektiven und subjektiven Voraussetzungen vorhanden sein. Einmal ist hier der Begriff Straßenverkehr wichtig, bei dem es sich um öffentliche Straßen und Wege handeln muss, auch der Verkehr von. Der Gesetzgeber hat in § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB die Tatbestandsmerkmale aus § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB übernommen. Wer eine der in dieser Norm aufgezählten Fahrfehler begeht, verstößt in aller Regel schon in grober Weise gegen die Verkehrsregeln. Rücksichtslos handelt, wer sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit. Grund hierfür ist die Einfügung des § 90a BGB vom 1. September 1990, wonach festgestellt wird, dass Tiere keine Sachen sind. Auf Grund des Analogieverbotes zu Lasten des Täters gem. Art. 103 II würde ein Bezug auf § 90 dazu führen, dass Tiere nicht unter § 242 I fallen und damit nicht geschützt wären

§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl

Wurde eine Sperrfrist festgesetzt (gerichtlich gem. § 69a Abs. 1 StGB oder durch die Führerscheinstelle nach dem Punktsystem gem. § 4 Abs. 10 S. 1 StVG), muss grundsätzlich der Ablauf der gerichtlichen bzw. gesetzlichen Sperrfrist abgewartet werden, bevor der Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden kann. Da jedoch - je nach Auslastung der Behörde - mit einer gewissen. Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister 1.000 Eintragung von bereits mehreren Entschei- dungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszen- tralregister 1.500 Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1. Die Aufrechterhaltung ihres Angebots der Suizidhilfe kann aber nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG bußgeldbewehrt sein, weil sich ihre Vorstandsmitglieder in diesem Fall nach § 217 StGB strafbar machen würden. Dagegen bietet Art. 2 Abs. 1 GG Schutz (vgl. BVerfGE 92, 191 <196>) Zwar wird in § 86 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB ausdrücklich an nationalsozialistische Organisationen angeknüpft. Im Kontext der Gesamtnorm des § 86 Abs. 1 StGB handelt es sich dabei aber dennoch nicht um Sonderrecht. Die Vorschrift richtet sich nicht gegen die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, sondern erhebt einen sachlich beschränkten. Im Falle des §. 4. Nr. 3. bleibt die Verfolgung ausgeschlossen, wenn von den Gerichten des Auslandes über die Handlung rechtskräftig erkannt und entweder eine Freisprechung erfolgt oder die ausgesprochene Strafe vollzogen, die Strafverfolgung oder die Strafvollstreckung nach den Gesetzen des Auslandes verjährt oder die Strafe erlassen, oder; der nach den Gesetzen des Auslandes zur.

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Kommentar zum § 302 StGB von lexlegis. 5,0 bei 1 Bewertung § 302 StGB ist ein Sonderdelikt. Nur ein Beamter (§ 74 Abs 1 Z 4 StGB) kann es begehen.Fehlt die Beamteneigenschaft zum Tatzeitpunkt, liegt aber ein voller Tatentschluss des Täters vor, so ist Versuch (§ 15 StGB) mit Tauglichkeitsproblem zu prüfen StGB Anhang EV; nicht mehr anzuwenden +++) Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 244: Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl § 244a: Schwerer Bandendiebstahl § 245: Führungsaufsicht § 246: Unterschlagung § 247: Haus- und Familiendiebstahl § 248 (weggefallen) § 248a: Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen § 248b: Unbefugter Gebrauch eines. Def.: sonst ein Werkzeug oder Mittel gem. § 244 Nr. 1b StGB sonst ein Werkzeug oder Mitte l: alle Gegenstände, die sich zwar zur Anwendung von Gewalt oder zur Drohung mit Gewalt eignen, die aber schon n ach ihrer objektiven Beschaffenheit oder nach der Art ihrer geplanten Verwendung keine erheblichen Körperverletzungen hervorrufen und in diesem Sinne als ungefährlich bezeichnet werden können § 243 StGB, Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 244 StGB, Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl § 244a StGB, Schwerer Bandendiebstahl § 245 StGB, Führungsaufsicht § 246 StGB, Unterschlagung § 247 StGB, Haus- und Familiendiebstahl § 248 StGB § 248a StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen § 248b StGB, Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs. Die Strafschärfung des § 243 Absatz 1 StGB gilt nicht für Diebstähle geringwertiger Sachen. Dies ist ausdrücklich in Absatz 2 der Norm geregelt. Eine Sache gilt gemeinhin dann als geringwertig, wenn sie einen Wert von 50 Euro nicht übersteigt. Ist dies der Fall, liegt also kein schwerer Diebstahl vor Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend für die Aufnahme einer zweiten selbständigen Tätigkeit, die die Merkmale des § 2 Satz 1 Nr. 9 erfüllt. Eine Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit liegt nicht vor, wenn eine bestehende selbständige Existenz lediglich umbenannt oder deren Geschäftszweck gegenüber der vorangegangenen nicht wesentlich verändert worden ist

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